Das Bundeskartellamt gibt heute morgen in einer Pressemitteilung bekannt, dass es HRS wegen Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgemahnt hat.
„HRS ist das mit Abstand führende Hotelportal in Deutschland. Durch die Best-Preis-Klausel wird Konkurrenten die Möglichkeit genommen, durch bessere Konditionen Boden gut zu machen.” erklärt Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamtes. Damit bestätigt die oberste deutsche Wettbewerbsbehörde die Sichtweise des Start-Ups JustBook. Mundt weiter: “Newcomern wird der Markteintritt erschwert. Deshalb stellen diese Klauseln eine Gefahr für den Wettbewerb dar.“
JustBook unterstützt Beweisführung beim Kartellamt
JustBook hat die Herbeiführung dieser Abmahnung beim Bundeskartellamt aktiv unterstützt. Das Start-Up startete am 16. Januar 2012 mit unschlagbar günstigen Last-Minute-Angeboten für ausgewählte Hotels in der neuen JustBook-App. Schon nach einem Tag wurden einige der von JustBook präsentierten Häuser von HRS angeschrieben mit der latenten Drohung, dass eine Buchungspause drohe, wenn das günstigere Angebot nicht entfernt werde oder der selbe Preis bei HRS angeboten würde. Dies obwohl es bei HRS (oder irgendeinem anderen OTA) kein vergleichbares Angebot gibt (die JustBook-Raten sind einem exklusiven Kreis von Smartphone-Nutzern vorbehalten, gelten erst ab 12:00 Mittags für die selbe Nacht, sind nicht stornierbar). Verschiedene Medien berichteten von der Auseinandersetzung. Nach Ansicht von JustBook ist diese Ausübung von Marktmacht eine Behinderung des Wettbewerbs, wie das Bundeskartellamt nun bestätigt.
“Die Reaktion vom Bundeskartellamt zeigt, dass man sich auch als kleines Start-Up mit einem guten und innovativen Angebot gegen marktbeherrschende Wettbewerber behaupten kann”, so Ognjen Zeric, einer der Gründer von JustBook, der vorher bei Germanwings als Vice President gearbeitet hat und die Low-Cost-Airline seit den Gründungstagen für acht Jahre begleitet hat. “Für unsere Partner-Hotels bedeutet das, dass sie ein Stück Freiheit in der Preisgestaltung zurückgewonnen haben und nun über JustBook Vielreisende differenziert ansprechen können, ohne Rabatte im Gesamtmarkt geben zu müssen.”
Auch der Hotellerieverband sieht in der Reaktion des Bundeskartellamtes einen wichtigen Schritt: “Die von HRS seinen Hotelpartnern abverlangte Ratenparität über alle Online- und Offline-Vertriebskanäle ist auch aus unserer Sicht ein massiver Eingriff in die unternehmerische Freiheit und eine eklatante Wett-bewerbsbehinderung“, erklärt hierzu Fritz G. Dreesen, Vorsitzender des Hotelverbandes Deutschland (IHA).”
Folgt der Diskussion auf der Facebook-Seite von JustBook und unserem Twitter-Kanal.

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Irgendwie freut mich das dann ja doch, wenn sich klein gegen gross mal erfolgreich wehrt! Auch ohne von justbook so richtig überzeugt zu sein…
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Der Gefaellt mir Button wuerde sich gut auf der Seite machen, oder finde ich ihn nur nicht?
Inspirierender Post.Habe einige schöne Gedankenanstoesse bekommen. Warte auf weitere Beiträge.
Schoener Blog, gefaellt mir super. Auch gute Themen.
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