Am 16. Januar 2012 sind wir mit einer App gestartet, mit der qualitativ hochwertige Hotels zu Last-Minute-Preisen gebucht werden können. Schon am ersten Tag nach unserem Launch hat der Marktführer HRS unsere Partnerhotels unter Druck gesetzt, bei uns keine besseren Angebote einzustellen. Diese Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung wurde sowohl vom Bundeskartellamt – und wie wir heute bekannt geben dürfen (Trommelwirbel!) – in einem davon unabhängigen Fall auch vom OLG Düsseldorf moniert. Bei letzterem konnten wir eine einstweilige Verfügung gegen HRS erwirken, die es dem Buchungsportal effektiv untersagt, unsere Hotels unter Druck zu setzen und seine “Best-Preis-Garantie” als nichtig erklärt.
Was heisst das für Hotels und Verbraucher?
- Hotels können mit “Mobile Exclusive Rates” über JustBook die Zielgruppe der mobilen Vielreisenden gezielt ansprechen und profitable Zusatznachfrage kurzfristig generieren, ohne sich über die großen Portale undifferenziert einem Preiskampf auszusetzen.
- Verbraucher können in der JustBook-App (für iPhone und Android) tolle Hotels (ja, wir wählen unsere Hotels persönlich aus) zu günstigen Last-Minute-Preisen buchen. Jeden Tag werden die drei besten Angebote pro Stadt vorgestellt. Öfters kurzentschlossen ins Hotel, statt die letzte Bahn nehmen zu müssen; öfters ein tolles Hotel kennen lernen, statt auf der Couch vom Kumpel zu schlafen; öfters sich selber was gutes tuen und trotzdem das Budget schonen…
Zum Hintergrund: JustBook vs. HRS
Vorab: Wir haben nichts gegen HRS: Tolles Team, super Service für langfristige Hotelbuchungen, Abdeckung des Gesamtmarktes. Wir machen was anderes: JustBook steht für mobil, jetzt, hier und wenige Top-Hotels.
Aber wir finden, dass man sich als Startup gegen die liebevoll gerne “Dinosaurier” genannten etablierten Player wehren muss, wenn Innovation behindert wird:
Bundeskartellamt mahnt HRS ab
Bereits am 10. Februar 2012 wurde HRS durch das Bundeskartellamt (mit Unterstützug durch JustBook) wegen Verstößen gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen abgemahnt. Die oberste deutsche Wettbewerbsbehörde hat zurecht kritisiert, dass HRS durch seine Vertragskonditionen Newcomern den Markteintritt erschwert. Die Entscheidung des Bundeskartellamtes wurde vom Hotelverband Deutschland begrüßt.
OLG Düsseldorf erwirkt für JustBook einstweilige Verfügung gegen HRS
Wie wir jetzt verkünden können, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am 15. Februar 2012 auf Antrag von JustBook eine einstweilige Verfügung gegen HRS erlassen. Der Antrag bezieht sich auf die massive Wettbewerbsbehinderung auf dem Hotelmarkt seitens HRS. Das OLG Düsseldorf erklärt mit seinem Beschluss die Best-Price-Garantie von HRS für kartellrechtswidrig und damit für nichtig. Es ist dem Portal ab sofort untersagt, die mit JustBook kooperierenden Hotels unter Druck zu setzen und dazu aufzufordern, keine günstigeren Angebote in der JustBook-App anzubieten. Hier der Beschluss im Wortlaut: Beschluss OLG Düsseldorf v.15.02.2012 (1) (1)